E-Rechnungen richtig erstellen: So erfüllen Sie die strengen Vorgaben der Bundesverwaltung

3. Dezember 2024

E-Rechnung richtig erstellen - SMH Bad Elster Matthias Hertel

Die E-Rechnung wird zur Pflicht – und das schneller, als viele denken. Ab 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ab 2027 kommt die Pflicht hinzu, E-Rechnungen zu erstellen, und ab 2028 gilt das für alle Unternehmen. Erfahren Sie, was diese Änderungen für Ihr Unternehmen bedeuten und wie Sie sich optimal vorbereiten können.

Warum Sie ab 2025 auf das E-Rechnungsformat umstellen müssen (und was ab 2027 auf Sie zukommt)

Die Digitalisierung hat viele Geschäftsbereiche revolutioniert – jetzt trifft es das Rechnungswesen. Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Doch das ist erst der Anfang: Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 € auch E-Rechnungen erstellen, und ab 2028 gilt diese Regelung für alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe.

Klingt nach einer großen Umstellung? Ja, aber sie lohnt sich. Denn die E-Rechnung bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern macht auch Schluss mit manuellen Fehlern und ineffizienten Prozessen.

Das Ziel dieses Beitrags ist es, Ihnen zu zeigen, warum die Umstellung auf E-Rechnungen unverzichtbar ist – und zwar nicht nur wegen der gesetzlichen Anforderungen, sondern auch wegen der Vorteile, die sie Ihrem Unternehmen bringt. Sie erfahren, wie sich die E-Rechnung von Papier- und PDF-Rechnungen unterscheidet und warum sie der Schlüssel zu mehr Effizienz und weniger Kosten ist.

Überblick über die verschiedenen Rechnungsformate

Wenn es um Rechnungsformate geht, stehen Sie als Unternehmer vor einer entscheidenden Wahl. Papierrechnung, PDF-Rechnung oder die moderne E-Rechnung – jedes Format hat seine eigenen Vor- und Nachteile. Doch nicht jedes Format erfüllt die aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Die E-Rechnung ist dabei klar auf dem Vormarsch, nicht nur wegen der gesetzlichen Verpflichtungen, sondern auch wegen der Effizienzvorteile, die sie mit sich bringt.

Bedeutung der korrekten Klassifizierung von Rechnungen

Eine korrekte Klassifizierung von Rechnungen ist entscheidend, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern auch die internen Abläufe zu optimieren. Rechnungen im falschen Format verursachen manuelle Nacharbeiten, Fehler und Verzögerungen im Prozess. Gerade mit der Einführung der E-Rechnung wird klar, dass Papierrechnungen und PDF-Rechnungen keine effizienten Lösungen mehr sind. Eine falsche Klassifizierung kann zudem zu rechtlichen Konsequenzen führen – und das will natürlich niemand riskieren.

Warum Papierrechnungen keine E-Rechnungen sind

Papierrechnungen haben uns lange begleitet, aber in einer zunehmend digitalen Welt stoßen sie an ihre Grenzen. Manuelle Verarbeitung, fehleranfällige Dateneingabe und ein enormer Zeitaufwand – all das macht die Papierrechnung ineffizient. Außerdem entspricht sie nicht den Anforderungen der EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung. Anders gesagt: Papierrechnungen sind nicht zukunftsfähig, wenn es um die schnelle, sichere und automatisierte Bearbeitung von Rechnungen geht.

Definition und Eigenschaften der Papierrechnung

Die Papierrechnung ist das klassische Rechnungsformat: physisch, manuell verarbeitet und in der Regel per Post versendet. Sie ist eine bildliche Darstellung der Rechnungsdaten, die keine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Alle Daten müssen manuell in die Systeme eingepflegt werden, was fehleranfällig ist und Zeit kostet. Außerdem erfüllt sie nicht die Anforderungen der EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung, die für eine reibungslose, digitale und rechtlich konforme Abwicklung erforderlich ist.

Einschränkungen in der Verarbeitung und Automatisierung

Papierrechnungen sind nicht nur zeitaufwendig, sondern auch problematisch in Bezug auf Automatisierung. Da sie manuell verarbeitet werden müssen, entstehen dabei Fehler, die zu zusätzlichen Kosten führen können. Zudem erfordert die Digitalisierung dieser Rechnungen (zum Beispiel durch Scans) eine zusätzliche Bearbeitung, da die Daten nicht strukturiert vorliegen. Automatische Prozesse, die bei E-Rechnungen problemlos funktionieren, sind bei Papierrechnungen schlichtweg unmöglich.

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Weshalb Papierrechnungen keine E-Rechnungen im Sinne der EU-Richtlinie sind

Papierrechnungen erfüllen die Anforderungen der EU-Richtlinie zur E-Rechnung nicht, da sie nicht in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format vorliegen. Die manuelle Dateneingabe ist fehleranfällig, langsam und passt nicht in den automatisierten, digitalen Workflow, den die EU fordert. Die Richtlinie zielt darauf ab, Rechnungen effizienter und sicherer zu verarbeiten – Papierrechnungen stehen diesem Ziel entgegen, da sie Medienbrüche verursachen und keine direkte digitale Weiterverarbeitung ermöglichen.

Warum eine PDF-Rechnung keine E-Rechnung gemäß EU-Richtlinie 16931 ist

Ab 2025 zählt der Inhalt, nicht das Bild: XML statt visueller Darstellung

Ab dem 1. Januar 2025 reicht es nicht mehr aus, Rechnungen lediglich visuell darzustellen, wie es bei einer PDF der Fall ist. Die EU-Richtlinie 16931 schreibt vor, dass Unternehmen E-Rechnungen in einem strukturierten Format wie XML empfangen und verarbeiten können müssen. Der Fokus liegt dabei nicht auf dem Bild der Rechnung, sondern auf den maschinenlesbaren Daten, die dahinterstehen und überprüfbar sein müssen. Diese Vorgabe betrifft vorerst nur das Empfangen und Verarbeiten von E-Rechnungen.

Was ist eine PDF-Rechnung?

Eine PDF-Rechnung ist eine digitale Version einer Rechnung, die genauso aussieht wie eine Papierrechnung, nur dass sie als PDF-Datei per E-Mail verschickt wird. Sie zeigt die Rechnungsdaten visuell, aber in einer Form, die nicht automatisch von Buchhaltungssoftware verarbeitet werden kann. Um die Daten zu verwenden, muss man sie entweder manuell eingeben oder spezielle Software (wie OCR-Erkennung) einsetzen, um die Informationen auszulesen. Auch wenn sie digital übermittelt wird, erfüllt sie nicht die Anforderungen der EU-Richtlinie.

Weshalb PDF-Rechnungen nicht den Anforderungen der EU-Richtlinie entsprechen

PDF-Rechnungen mögen digital übermittelt werden, aber sie erfüllen nicht die Anforderungen der EU-Richtlinie für E-Rechnungen. Der Grund? Sie sind keine strukturierten Datenformate. Das bedeutet, dass die Rechnungsinformationen zwar sichtbar sind, aber nicht maschinenlesbar und damit nicht automatisch verarbeitbar. Die EU-Richtlinie setzt auf Formate wie XML, die es Systemen ermöglichen, Rechnungen ohne manuelle Eingriffe zu verarbeiten. PDF-Rechnungen müssen hingegen erst aufwendig umgewandelt oder manuell bearbeitet werden.

Die E-Rechnung

Definition der E-Rechnung gemäß EU-Richtlinie 16931

Die E-Rechnung ist eine Rechnung, die elektronisch erstellt, übermittelt und empfangen wird. Im Gegensatz zu Papier- oder PDF-Rechnungen liegt sie in einem strukturierten Format (wie XML) vor, das direkt von IT-Systemen verarbeitet werden kann. Die EU-Richtlinie schreibt dieses Format vor, um die automatische Rechnungsverarbeitung ohne manuelle Eingriffe zu ermöglichen, was Fehler minimiert und die Effizienz steigert.

Technische Grundlagen: Strukturierte Datenformate und XML

Das Herzstück der E-Rechnung ist das XML-Format – ein strukturiertes Datenformat, das speziell entwickelt wurde, um Informationen maschinenlesbar zu machen. Stellen Sie sich eine XML-Datei wie ein digital organisiertes Inhaltsverzeichnis vor: Jede Rechnung ist klar in Kategorien wie Rechnungsnummer, Betrag und Datum gegliedert. Im Gegensatz zu einer PDF, die nur ein Bild der Rechnung zeigt, können Buchhaltungssysteme eine XML-Datei direkt verarbeiten, ohne dass jemand die Daten manuell eingeben muss. Das spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch Fehler, da die Daten automatisch und fehlerfrei ins System übertragen werden.

Vorteile der E-Rechnung: Automatisierung und Effizienz

Die E-Rechnung minimiert Fehler, die bei der manuellen Verarbeitung oft auftreten. Typische Fehler, die durch die Automatisierung vermieden werden, sind:

  • Zahlendreher bei der Eingabe von Rechnungsbeträgen
  • Falsche Zuordnung von Rechnungsnummern oder Kunden
  • Vergessen von Rechnungspositionen oder Nachlässen
  • Unvollständige oder falsche Dateneingabe in Buchhaltungssysteme
  • Verluste von Dokumenten im Papierprozess

Diese Fehlervermeidung sorgt für einen reibungslosen Ablauf in der Rechnungsabwicklung.

Der Standard ZUGFeRD und XRechnung

Das ZUGFeRD-Format (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) bietet eine flexible, hybride Lösung für die elektronische Rechnungsstellung. Es kombiniert eine PDF-Rechnung mit einem eingebetteten XML-Datensatz, wodurch es sowohl maschinen- als auch menschenlesbar ist. Besonders für kleinere Unternehmen ist dies attraktiv, da ZUGFeRD die visuelle Darstellung (PDF) beibehält und gleichzeitig die Möglichkeit einer automatisierten Verarbeitung durch XML bietet. Allerdings ist es weniger strikt auf vollständige Automatisierung ausgerichtet.

Im Vergleich dazu ist der Standard XRechnung das offizielle Format in Deutschland, das speziell für die elektronische Rechnungsstellung entwickelt wurde. Er basiert auf der EU-Norm EN-16931 und setzt ausschließlich auf ein strukturiertes XML-Format, um eine nahtlose, maschinelle Verarbeitung der Rechnungen zu gewährleisten. Während ZUGFeRD durch seine Flexibilität punktet, liegt der Fokus bei XRechnung auf maximaler Automatisierung und Standardisierung.

ZUGFeRD oder XRechnung: Welche Option passt zu Ihrem Unternehmen?

Für B2B- und B2C-Unternehmen besteht die Wahlfreiheit, ob sie das XRechnung- oder das ZUGFeRD-Format verwenden möchten, solange keine rechtlichen Vorgaben (wie bei öffentlichen Auftraggebern) einzuhalten sind. Beide Formate haben ihre Vorteile: Während XRechnung auf vollautomatisierte Prozesse mit strukturierten XML-Daten setzt, bietet ZUGFeRD mehr Flexibilität durch die Kombination von PDF und XML, was besonders nützlich ist, wenn eine Rechnung sowohl maschinen- als auch menschenlesbar sein soll. Unternehmen können also je nach ihren internen Anforderungen entscheiden, welches Format besser zu ihnen passt.

Aufbewahrungspflichten für E-Rechnungen

Für E-Rechnungen gelten die gleichen Aufbewahrungspflichten wie für Papierrechnungen. Unternehmen müssen Rechnungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften für mindestens 10 Jahre aufbewahren. Wichtig dabei: Elektronische Rechnungen müssen während der gesamten Aufbewahrungszeit in einem lesbaren und unveränderten Zustand gespeichert werden. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie sicherstellen müssen, dass sowohl die technischen als auch rechtlichen Anforderungen an die Speicherung und den Zugriff auf diese Daten erfüllt werden.

Fazit

Warum Unternehmen auf die E-Rechnung umsteigen sollten

Die Umstellung auf die E-Rechnung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein kluger Schritt in Richtung effizienter, fehlerfreier Prozesse. Durch die Automatisierung sparen Unternehmen Zeit und Kosten, minimieren menschliche Fehler und sorgen für eine reibungslose Rechnungsverarbeitung. Wer jetzt auf die E-Rechnung umstellt, ist bestens für die Zukunft gerüstet und kann von den zahlreichen Vorteilen der Digitalisierung profitieren.

 

Nächste Schritte: Wie die Umstellung auf E-Rechnungen gelingen kann

Um erfolgreich auf E-Rechnungen umzusteigen, sollten Unternehmen zunächst ihre internen Prozesse prüfen und auf automatisierte Systeme umstellen, die XML-basierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD unterstützen. Der Kontakt zu den Softwareanbietern ist dabei entscheidend, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Standards eingehalten werden. Weiterhin sollten Mitarbeiter entsprechend geschult und Datenmanagementsysteme angepasst werden, damit die Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die volle Effizienz der E-Rechnung genutzt werden kann.

 

Vermeiden Sie teure Fehler: Warum Sie SMH Systemhaus als Experten zur Umstellung auf E-Rechnungen hinzuziehen sollten

Die Umstellung auf E-Rechnungen ist komplex und birgt viele Risiken. Wenn Unternehmen die Anforderungen nicht genau umsetzen, drohen fehlerhafte Rechnungen, kostspielige Verzögerungen und sogar rechtliche Konsequenzen. Ohne die richtigen technischen Systeme und Fachwissen kann eine vermeintlich kleine Umstellung schnell zum großen Problem werden. Externe Experten wie SMH Systemhaus bieten Ihnen nicht nur die nötige technische Expertise, sondern auch die Sicherheit, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und Ihre Prozesse reibungslos ablaufen.

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein Erstgespräch, um teure Fehler zu vermeiden!

FAQ – Die Top  Fragen zur E-Rechnung

Welche Vorteile bietet die E-Rechnung gegenüber der Papierrechnung?

E-Rechnungen bieten klare Vorteile gegenüber Papierrechnungen: Sie reduzieren manuelle Eingaben und Fehler, sorgen für eine schnellere Verarbeitung und ermöglichen eine automatisierte Integration in Buchhaltungssysteme. Dadurch sparen Sie Zeit und Kosten.

Kann ich PDF-Rechnungen weiterhin verwenden?

Ja, solange PDF-Rechnungen gültig sind und der Gesetzgeber es zulässt können PDF-Rechnungen weiterhin verwendet werden. Aber ab dem 01.01.2028 dürfen keine PDF-Rechnungen mehr verwendet werden.

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

E-Rechnungen unterliegen denselben gesetzlichen Aufbewahrungspflichten wie Papierrechnungen – sie müssen mindestens 10 Jahre lang gespeichert werden. Zudem müssen sie unverändert und lesbar aufbewahrt werden.

Ist die E-Rechnungspflicht auch für kleine Unternehmen relevant?

Ja, die E-Rechnungspflicht betrifft Unternehmen jeder Größe. Ab 2025 müssen sie E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Eine Pflicht zum Erstellen der E-Rechnungen folgt erst ab 2028 für kleine Unternehmen.

Welche Formate gelten als E-Rechnung nach EU-Richtlinie?

Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass E-Rechnungen in einem strukturierten Datenformat wie XML erstellt werden müssen, um eine automatische maschinelle Verarbeitung zu ermöglichen. Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD erfüllen diese Anforderungen.

Kann eine E-Rechnung aus einem ERP-System erzeugt werden?

Ja, viele moderne ERP-Systeme unterstützen die Erstellung von E-Rechnungen, insbesondere in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD. Prüfen Sie mit Ihrem ERP-Anbieter, ob diese Funktion bereits integriert ist.

Welche Standards muss eine E-Rechnung erfüllen?

Eine E-Rechnung muss den EU-Richtlinien entsprechen, was bedeutet, dass sie in einem strukturierten Datenformat vorliegen muss. In Deutschland ist XRechnung der Standard, während auch ZUGFeRD in Kombination mit XML genutzt werden kann.

Gibt es Unterschiede bei der Einreichung von Rechnungen an Bund und Länder?

Ja, je nach Bundesland und den spezifischen Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers kann entweder das XRechnung- oder das ZUGFeRD-Format verlangt werden. Die Anforderungen variieren teilweise zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine E-Rechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht?

Um sicherzustellen, dass Ihre Ausgangs-E-Rechnung alle Anforderungen erfüllt, sollten Sie ein geeignetes Rechnungsstellungs- oder ERP-System verwenden, das Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung unterstützt. Für Ihre Ausgangs-E-Rechnungen

Zur Prüfung der Eingangsrechnung empfiehlt es sich ein entsprechendes Tool, wie zum Beispiel das Belegpostfach von Inoxision einzusetzen.

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